AGB JugendFEIER
Sie müssen die AGB akzeptieren, um sich zur JugendFEIER anmelden zu können.
Allgemeine Geschäftsbedingungen JugendFEIER 2022
§ 1 Geltungsbereich
Die AGB gelten in Bezug auf vom Humanistischen Verband Deutschlands, Regionalverband Ostbrandenburg KdöR, Scheederstraße 47, 15711 Königs Wusterhausen (HRO KdöR), an-gebotene JugendFEIERN. Teilnehmer der JugendFEIERN können Jugendliche im Alter von 12-16 sein (im Folgenden Teilnehmer_in). Angeboten wird ein sechsmonatiges Vorbereitungsprogramm, das die Teilnehmer_innen auf dem Weg ins Erwachsensein begleiten soll – ohne Glaubens¬bekenntnis oder Gelöbnis. Höhepunkt und ¬Abschluss bildet eine Festveranstaltung, bei der der symbolische Abschied aus der Kindheit und der Übergang in das Erwachsensein begangen wird (das Vorbereitungsprogramm und die Festveranstaltung nachfolgend zusammen „JugendFEIER“).
§ 2 Vertragspartner
Sofern aus den jeweiligen Vertragsbedingungen nichts Anderes hervorgeht, wird der HRO KdöR Vertragspartner. Auf Seiten der Teilnehmer_innen kann Vertragspartner nur sein, wer geschäftsfähig im Sinne des BGB ist (im Folgenden Kunde_in).
§ 3 Anmeldung zur JugendFEIER 2022
(1) Die Anmeldung zur JugendFEIER erfolgt ausschließlich über das JugendFEIER-Onlineportal https://hro.jugendfeier.org, einem Onlinedienst des HRO KdöR.
(2) Die Anmeldung zur JugendFEIER 2022 ist ab dem 9. Januar 2020, 9.00 Uhr, mög-lich. Detaillierte Informationen zur Anmeldung können den Wegweisern zur Anmel-dung unter www.jugendfeier-oaky.de entnommen werden.
(3) Mit Absenden der im Onlineportal eingegebenen Vertragsdaten sowie der Daten des_der betreffenden Teilnehmer_innen durch die_den Kundin_en ist die Anmel-dung verbindlich erfolgt. Der HRO KdöR bestätigt die Anmeldung per E-Mail, hilfs-weise schriftlich durch Versand einer Anmeldebestätigung. Mit Zugang der Anmel-debestätigung ist der Vertrag verbindlich zustandegekommen.
(4) Die Bestimmung, zu welchem Termin der_die Teilnehmer_innen an einer Festver-anstaltung teilnimmt, erfolgt durch den HRO KdöR. Bei der Anmeldung können aber ein Wunschtermin sowie ein Ersatzwunschtermin nach Auswahl unter den angebo-tenen Terminen angegeben werden. Der HRO KdöR wird sich bemühen, die Wunschtermine weitestgehend zu berücksichtigen. Ein Anspruch auf Teilnahme an einer Festveranstaltung am Wunschtermin besteht nicht.
(5) Auf Antrag des_der Kunden_in kann vorbehaltlich freier Kapazitäten eine kostenlo-se Umbuchung für einzelne Teilnehmer_innen oder Gruppen auf einen anderen Fei-ertermin erfolgen. Einen Anspruch hat der_die Kunde_in darauf nicht.
(6) Über das JugendFEIER-Onlineportal sowie persönlich oder telefonisch besteht die Möglichkeit, für mehrere Teilnehmer_innen als eine Gruppe einen gemeinsamen Feiertermin unverbindlich zu reservieren. Dafür ist es notwendig, eine_n Grup-penvertreter_in zu registrieren, der_die in Vertretung der Gruppenmitglieder die Reservierung vornimmt. Der HRO KdöR bemüht sich, die Wünsche bei der Eintei-lung der Teilnehmer_innen für die Festveranstaltungen zu berücksichtigen.
§ 4 Feiertermine und Veranstaltungsort 2022
Die Festveranstaltungen werden in 2022 voraussichtlich in Erkner, Fürstenwalde, Lübben und Zeuthen, jeweils 09.30 Uhr, 12.00 Uhr und 14.30 Uhr, stattfinden (Änderungen vorbehalten!). Der_die Teilnehmer_in kann nur an einer Festveranstal-tung teilnehmen.
§ 5 Gebühren
(1) Die Anmeldegebühr beträgt 45 €, die Feiergebühr beträgt 50 € (Gesamtpreis: 95 €). Die Anmelde- und Feiergebühr umfassen die Teilnahme am Vorbereitungspro-gramm, die Eintrittskarte des_der Teilnehmers_in zur Festveranstaltung, ein Buch-geschenk des HRO KdöR, eine persönliche Urkunde, eine Rose sowie die Verwal-tungs- und Organisationskosten. In dem Preis nicht enthalten sind Gästekarten.
(2) Bei Anmeldungen bis einschließlich 31. Januar 2021 wird auf den Gesamtpreis von 90 € ein Schnellanmelderabatt von 10 € gewährt. Bei Vorlage eines bei Anmeldung gültigen ALG II-Bescheides o.ä. ermäßigt sich der Gesamtpreis. Die Ermäßigungen sind kombinierbar. Der Nachweis für die Berechtigung zur Ermäßigung muss spätestens zur gebuchten Festveranstaltung beim HRO KdöR vorliegen.
(3) Die Anmeldegebühr wird 14 Tage nach Erhalt der Anmeldebestätigung und Rech-nung fällig. Die Feiergebühr in Höhe von 50 € bis zum 15.11.2021 fällig.
(4) Während des Vorbereitungsprogramms können bei einzelnen Angeboten Zusatzkos-ten anfallen. Diese sind im Veranstaltungskatalog ausgewiesen.
§ 6 Stornierungen
(1) Der Vertrag kann nur schriftlich oder per E‐Mail storniert werden.
(2) Innerhalb von 4 Wochen nach Anmeldung kann eine Stornierung unentgeltlich erfol-gen. Bereits geleistete Zahlungen werden in dem Fall vom HRO erstattet.
(3) Bei späterer Stornierung durch den_die Kunden_in behält der HRO KdöR 35 € Ver-waltungsgebühr ein. Dem_der Kunden_in ist der Nachweis gestattet, dass Leistun-gen zu einem geringeren Wert erbracht wurden.
(4) Mit Beginn des Vorbereitungsprogramms erhöht sich die Stornogebühr auf 45 €. Dem_der Kunden_in ist der Nachweis gestattet, dass Leistungen zu einem geringe-ren Wert erbracht wurden.
(5) Bei Stornierung ab März des Feierjahres wird die gesamte Anmelde- und Feierge-bühr einbehalten.
(6) Stornierungen von zusätzlich angebotenen und zusätzlich zu buchenden Veranstal-tungen während des Vorbereitungsprogramms sind bis vier Wochen vor Projekt-start kostenlos möglich.
(7) Das gesetzliche Rücktrittsrecht wird davon nicht berührt.
§ 7 Höhere Gewalt
(1) Für den Fall, dass eine Vorbereitungsveranstaltung oder die Festveranstaltung aus Gründen höherer Gewalt entfallen muss, teilt der HRO KdöR dies dem_der Kun-den_in unverzüglich mit.
(2) Höhere Gewalt in diesem Sinne meint unvorhergesehene Ereignisse, auf die der HRO KdöR keinen Einfluss hat. Insbesondere liegt höhere Gewalt in den folgenden Fällen vor: die behördliche oder gesetzliche Untersagung der Veranstaltung oder die Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung am geplanten Termin oder an dem geplan-ten Veranstaltungsort aufgrund Unwetters oder behördlicher Untersagung oder aufgrund der Beschädigung des Veranstaltungsorts (z. B. durch Wasserschaden, Brand, etc). Dies gilt auch, für den Fall, dass die Festveranstaltung nicht stattfin-den kann, weil das Vorbereitungsprogramm infolge höherer Gewalt (teilweise) ent-fallen musste.
(3) Der HRO KdöR behält sich das Recht vor, innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis da-von, dass einzelne Vorbereitungsveranstaltungen und / oder die Festveranstaltung nicht stattfinden können, dem_der Kunden_in einen für alle Beteiligten verbindli-chen Ersatztermin für die Festveranstaltung sowie ausgefallene Veranstaltungen des Vorbereitungsprogramms zu benennen. Die Ankündigung des Ersatztermins muss in dem Fall mindestens mit einer Frist von 2 Monaten vor dem geplanten Er-satztermin erfolgen. Eine Pflicht zur Benennung eines Ersatztermins trifft den HRO KdöR nicht. Eine ausdrückliche Zustimmung des_der Kunden_in ist nicht erforder-lich.
(4) Der Ersatztermin kann im selben Kalenderjahr wie der ursprüngliche Termin liegen oder in dem darauffolgenden Kalenderjahr.v
§ 8 Gästekarten
(1) Ungefähr 9-10 Wochen vor dem Feiertermin werden die Kunden_innen vom HRO KdöR eingeladen, innerhalb einer bestimmten Frist die Gästekarten zur Festveran-staltung zu bestellen. Der HRO KdöR garantiert, dass beliebig viele Gästekarten pro Teilnehmer_in erworben werden können.
(2) Der Preis für eine Gästekarte zu den Festveranstaltungen beträgt pro Sitzplatz und Kategorie je 20, 15 bzw. 10 €. Für den_die Teilnehmer_in muss keine Gästekarte erworben werden.
(3) Bestellungen von Gästekarten können innerhalb von 2 Wochen ab Rechnungserhalt unentgeltlich storniert werden. Danach ist eine Rücknahme und Rückerstattung von Gästekarten nur noch nach den Vorschriften über das gesetzliche Rücktrittsrecht möglich.
(4) Nachbestellungen von Gästekarten sind vorbehaltlich der Verfügbarkeit von freien Plätzen bis zum Tag der Veranstaltung möglich.
§ 9 Nutzung des JugendFEIER-Onlineportals
Das JugendFEIER-Onlineportal ist ein Onlinedienst des HRO KdöR. Mit Nutzung des Angebo-tes willigt der_die Kunde_in in die Einhaltung der vom HRO KdöR vorgegebenen Richtlinien ein. Die Verwendung unserer Dienste in missbräuchlicher Art und Weise ist nicht erlaubt. Beispielsweise ist es der_dem Kunden_in nicht gestattet, den Dienst anders als durch die Benutzeroberfläche bestimmt zu nutzen oder auf andere, durch die Benutzeroberfläche nicht zugängliche, Bereiche zuzugreifen.
§ 10 Mitgliedschaft im Jugendverband
Mit der Teilnahme an der JugendFEIER besteht die Möglichkeit zur Mitgliedschaft des_der Teilnehmers_in bei den Jungen Humanist_innen im LDS, dem Jugendverband des HRO KdöR. Die Mitgliedschaft kann bei der Anmeldung zur JugendFEIER oder direkt über den Jugendverband beantragt werden. Durch die Mitgliedschaft entstehen bis einschließlich zur Festveranstaltung keine Kosten. Ausführliche Informationen zu den Jungen Huma-nist_innen unter www.humanistenkw.de.
§ 11 Rechte am eigenen Bild
Während der JugendFEIER werden Gruppenaufnahmen und Aufnahmen der Bühne ge-macht. Soll Ihr Kind auf diesen Aufnahmen nicht zu sehen sein, ist eine entsprechende Mitteilung an den HRO KdöR zu geben.
Diese AGB gelten ab dem 01.11.2020.
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